Einzelbetreutes Wohnen

Im Einzelbetreuten Wohnen (BW) machst Du Lernerfahrungen, die Dir ein eigenständiges Leben ohne fachliche Unterstützung ermöglichen

Du bist bereits 18 Jahre alt, und

  • Du hast in der Regel mehrere Jahre Wohngruppenerfahrung
  • Du bist motiviert zur aktiven und verlässlichen Mitarbeit
  • Du hast die Bereitschaft und Fähigkeit zum regelmäßigen Kontakt mit einer festen Bezugsperson
  • Du bist auch unter phasenweisen Belastungen relativ stabil
  • Du hast eine gewisse Fertigkeit in den grundlegenden Bereichen der Lebenspraxis

Bei uns bekommst Du

  • eine verlässliche Fachkraft, die für Dich da ist, wenn Du sie brauchst (Die da ist, auch wenn Du sie nicht brauchst ;-))
  • Anleitung und Hilfe in allen Bereichen der Lebenspraxis (Behörden, Finanzen, Haushalt u. ä.)
  • Hilfe zur Entwicklung einer beruflichen Perspektive sowie Unterstützung während der Ausbildung
  • Hilfe beim Aufbau bzw. Ausbau eines tragfähigen sozialen Netzes
  • Beratung und Hilfestellung bei familiären Belastungen
  • Hilfe und Beratung in Fragen der Sexualität und Identität
  • Vorübergehend Wohnraum und Hilfe bei der Suche nach einer dauerhaften Wohnsituation

Ziel ist, entsprechend der Entwicklung

  • eine tragfähige Lebensperspektive zu entwickeln
  • ein guter Übergang in ein eigenverantwortliches Leben ohne Hilfe durch uns
  • die Stärkung der Resilienz und der Selbstwirksamkeit

Im Innenbetreuten Wohnen lebst Du in einem modernen Wohnhaus in einem Einzelappartement des „Jungen Wohnens St.Klara“. Du wirst dort bis zu 12 Stunden wöchentlich von einer Fachkraft begleitet. Je nach Problemfeldern können das auch mehr oder weniger Stunden sein.
Im Extern betreuten Wohnen lebst Du in angemessenem Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt im Kreis Freising. In dieser Lebenssituation wirst Du mit bis zu 10 Stunden wöchentlich von einer Fachkraft für einen vereinbarten Zeitraum begleitet.
Auch hier gilt - zu uns kannst Du nur auf Vermittlung durch das Jugendamt kommen.
 
Denn wir sind eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung nach den §§ 27 i.V.m. § 34 und 41 des SGB VIII. Hier finden die Jugendämter die Konzeption und die Entgeltvereinbarung.

Mitarbeiterstimmen:

„Es macht Spaß in der Jugendhilfe St. Klara zu arbeiten, weil die Kinder und Jugendlichen durch die verschiedenen Einrichtungsangebote die Chance haben, lange zu bleiben und wir ihre Entwicklung miterleben können. Die Betreuer*innen und Jugendlichen schaffen ein familiäres Umfeld, in dem man sich wohlfühlen kann“ (Betreuerin der TBWG)