Jugendgerichtshilfe
Im Landkreis Freising ist die Katholische Jugendfürsorge seit 1995 vom Landkreis mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz beauftragt
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind im Jugendgerichtsgesetz geregelt (JGG).
Der Weg durch das Verfahren:
Die Jugendgerichtshilfe wird in jedem Strafverfahren, das gegen Jugendliche, bzw. Heranwachsende eröffnet wird, eingeschalten. Die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe sind während des gesamten Verfahrens Ansprechpartner für die jungen Menschen und begleiten sie durch das gesamte Verfahren.Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:
Sie gibt vor Gericht eine Stellungnahme zur Entwicklung, der Lebenssituation und insbesondere zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit und sozialen Reife der Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden ab. Sie steht dem Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden beratend zur Seite und unterstützt ihn bei der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung. Sie überwacht gerichtlich angeordnete Maßnahmen, bzw. führt diese selbst durch wie z. B.- Betreuungsweisungen
- Sozialdienststunden
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Anti-Aggressions-Training
Die Jugendgerichtshilfe bietet daher:
- Beratungsgespräche
- Berichterstattung über die Lebenssituation des Angeklagten und Ahndungsvorschlag an das Gericht
- Anwesenheit bei der Hauptverhandlung
- Unterstützung bei der Umsetzung des Urteils
- Überwachung von Auflagen
- Betreuung während der Haft
Die Inanspruchnahme der Jugendgerichtshilfe ist mit keinerlei Kosten für den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden verbunden.