Flexible Ambulante Hilfen
Flexible Hilfen umfassen die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 30 und 31 SGB VIII - Erziehungsbeistandschaften und Sozialpädagogische Familienhilfen im Auftrag des Amtes für Jugend und Familie
Flexible Hilfen gestalten sich als
- Angebote für Kinder und Jugendliche
- Angebote für Familien
- Angebote für Heranwachsende
- Unterstützung in schwierigen Lebenslagen durch professionelle Helfer
- Hilfen, die überwiegend im Umfeld und Lebensraum der betreffenden Menschen stattfinden
Flexible Hilfen unterstützen
Eltern und Kinder, wenn Schwierigkeiten in der Erziehung auftreten. Und- bei schweren Krisen in Partnerschaft und Familie
- Kinder und Jugendliche mit spezifischen Problemen (z. B. Verhaltens- u. Entwicklungsauffälligkeiten)
- Kinder und Jugendliche, wenn schulische Probleme oder Schwierigkeiten in Ausbildung/Arbeit mehr als zu schaffen machen
- bei gravierenden Problemen mit dem Freundeskreis
- bei sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z. B. drohender Obdachlosigkeit)
Flexiblen Hilfen bieten
Beratung, Unterstützung, Begleitung und Entlastung für die ihnen anvertrauten Menschen. Die Mitarbeiter der Flexiblen Hilfen arbeiten mit den Menschen zusammen, ohne ihnen ihre Entscheidungsfreiheit zu nehmen.
Das Ziel ist immer, mit vorhandenen oder neuen Ressourcen der die momentan sehr belastende Situation zu verbessern. Zusätzlich werden erlebnispädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche und Familien angeboten.