Heilpädagogische Wohngruppen

In den Kinder- und Jugendwohngruppen Fisch und Peanuts der Jugendhilfe St. Klara findest Du eine Heimat auf Zeit

Du bist zwischen 8 und 16 Jahren, und

  • Du kommst aus den unterschiedlichsten Gründen mit Deinen Eltern bzw. Deiner Familie nicht mehr zurecht, oder umgekehrt,
  • Du hast so große Probleme in der Schule und/oder im Freundeskreis, aus denen Du ohne Unterstützung nicht mehr herauskommst,
  • Du bist bereit Hilfe für die aktive Gestaltung Deiner Zukunft anzunehmen - auch zusammen mit Deiner Familie
  • Du gehst für eine gewisse Zeit aus Deiner Familie heraus, bis eine ausreichende Klärung und Verbesserung der gesamten Situation und Verhältnisse erreicht ist.

Bei uns bekommst Du:

  • einen Platz, an dem Du Raum und Zeit bekommst, um Dich positiv zu entwickeln,
  • den Umgang mit Regeln und Grenzen vermittelt, um in der Gesellschaft anerkannt und respektiert zu werden,
  • Hilfe zur altersgemäßen Entwicklung Deiner emotionaler Stabilität und Deiner sozialen Kompetenzen,
  • Hilfe bei Schul- und Leistungsproblemen,
  • therapeutische Angebote und psychologische Unterstützung,
  • und tragfähige Beziehungen und die Möglichkeit sich auszuprobieren.

Ziel ist, entsprechend Alter, Entwicklung und familiärer Möglichkeiten,

  • durch gezielte Unterstützung die Rückkehr in das bestehende Familiensystem zu erreichen,
  • die Vorbereitung auf ein Leben in einer anderen Form der stationären Unterbringung,
  • die Vorbereitung auf ein eigenverantwortliches Leben in Selbständigkeit.
In jeder Wohngruppe sorgt ein Team (6 Erzieher:nnen und Sozialpädagog:nnen in Voll- und Teilzeit) und ein psychologischer-therapeutischer Fachdienst für Dich und die fachliche Umsetzung Deiner Ziele.

Du lebst für eine gewisse Zeit in einem großen Einzelhaus mit 8 anderen „kids“ im Stadtkern von Freising. Verkehrsberuhigter Bereich und Spielstraße bieten eine freundliche Umgebung für junge Menschen wie Dich.

Allerdings - zu uns kannst Du nur auf Vermittlung durch das Jugendamt kommen. Denn wir sind eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung nach den §§ 27 i.V.m. § 34, 35a und 42 des SGB VIII. Hier finden die Jugendämter die Konzeption und die Entgeltvereinbarung.

Mitarbeiterstimmen:

„In meiner Arbeit in den Wohngruppen der Jugendhilfe St. Klara schätze ich den sehr menschlichen und wertschätzenden Umgang, sowohl mit unseren Klienten als auch unter den Kolleg:innen." (Ariane Federman, Psychologischer Fachdienst, seit 18 Jahren in der Jugendhilfe St. Klara)